Status als nicht regulärer Einwohner

Das Investmentsteuergesetz, geschaffen durch das Gesetzesdekret Nr. 249/2009, genehmigt am 23. September, führte ein Einkommensteuersystem für nicht-regulär ansässige Personen ein, mit dem Ziel, nicht in Portugal ansässige Fachkräfte zu gewinnen, die für Tätigkeiten mit hohem geistigen oder gewerblichen Eigentum oder Know-how qualifiziert sind, sowie Begünstigte von im Ausland gewährte Altersvorsorge

Wer kann den Status einer nicht-regulären Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Die Steuerregelung für nicht regulär ansässige Personen steht Bürgern zur Verfügung, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
• für Steuerzwecke als auf portugiesischem Hoheitsgebiet ansässig angesehen wird, gemäß einem der in Artikel 16 Absatz 1 des portugiesischen Einkommensteuergesetzbuchs (CIRS) definierten Kriterien, in dem Jahr, das als nicht regelmäßig ansässiger Wohnsitz zu besteuern ist;
• Wurde in den fünf Jahren vor dem Jahr, das als nicht-regulärer Einwohner besteuert wurde, nicht als auf portugiesischem Hoheitsgebiet ansässig angesehen.

 

Wann sollte der Bürger den Status eines nicht-regulären Aufenthalts beantragen?

Bevor als nicht-regulärer Einwohner eingestuft wird, sollte eine Registrierung als Einwohner auf portugiesischem Staatsgebiet bei einem örtlichen Finanzamt oder in Loja do Cidadão erfolgen. Der Antrag auf Registrierung als ausserordentlicher Einwohner ist zu stellen bei der
Zeitpunkt der Registrierung als Einwohner auf portugiesischem Hoheitsgebiet oder später bis zum 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem Sie auf portugiesischem Hoheitsgebiet ansässig wurden.

 

Wie kann sich ein Bürger als nicht-regulärer Einwohner anmelden?

Fordern Sie die Registrierung an, indem Sie einen Antrag an den Direktor des Registrierungsdienstes für steuerpflichtige Personen (Serviços de Registo de Contribuintes) stellen und die oben genannten Fristen einhalten.
Dieser Antrag ist zusammen mit der nachfolgend genannten Erklärung und allen begleitenden Dokumenten bei jedem Finanzamt, jedem Loja do Cidadão oder per Post an die Steuerregistrierungsdienste unter der folgenden Adresse zu senden: Direcção de Serviços de Registo de Contribuintes, Avenida João XXI, Nr. 76, 6.º, 1049-065 Lissabon.


Welche Erklärung muss ein Bürger abgeben, wenn er eine Registrierung als nicht-regulärer Einwohner beantragt?

Bei der Beantragung der Registrierung als nicht-regulärer Einwohner muss eine Erklärung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass in den fünf Jahren vor dem Tag, an dem die Besteuerung als nicht-regulärer gewöhnlicher Einwohner erfolgt, die Kriterien nicht erfüllt sind, um als auf portugiesischem Hoheitsgebiet ansässig zu gelten sollte zum Beispiel beginnen:
• Nichterfüllung einer der in Art. 16 Absatz 1 CIRS beschriebenen Bedingungen oder
• auf der Grundlage des Übereinkommens zur Beseitigung der Doppelbesteuerung.

 

Welche Rechte werden dem nicht-regulären Einwohner eingeräumt?

Ein Bürger, der als nicht regulär ansässig gilt, hat das Recht, während eines Zeitraums von 10 aufeinander folgenden Jahren ab dem Jahr der Registrierung als auf portugiesischem Hoheitsgebiet ansässiger Bürger nach der Steuerregelung für nicht regulär ansässige Personen besteuert zu werden, solange er weiterhin als in ansässig gilt jedes der 10 Jahre. Dieser Zeitraum von 10 Jahren ist nicht verlängerbar.

 

 

Bitte beachten Sie, dass das Recht, in jedem Jahr des oben genannten Zeitraums nach dem Steuersystem für nicht regulär ansässige Personen besteuert zu werden, von der Erfüllung der Bedingung abhängt, auf portugiesischem Hoheitsgebiet ansässig zu sein.
Wenn der Bürger in einem oder mehreren Jahren dieses 10-Jahres-Zeitraums keinen Anspruch auf Besteuerung gemäß dem für nicht-reguläre Einwohner festgelegten Steuersystem hat, kann er in jedem der verbleibenden Jahre erneut von diesem Recht profitieren
in diesem Zeitraum, sofern der Bürger noch eine Aufenthaltserlaubnis für Einkommensteuerzwecke besitzt.

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